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Statistik und IT-Dienstleistungen  

Lohnsteueranmeldungen nach Betriebsgrößenklassen

Lohnsteueranmeldungen 2022 nach Betriebsgrößenklassen*)
Komponente der Lohnsteueranmeldung Betriebsgrößenklasse
Kleinstbetrieb Kleinbetrieb Mittelbetrieb Großbetrieb Insgesamt
Einzubehaltende Lohnsteuer nach
§§ 39b und 39c EStG 
Anzahl der Arbeitgeber 271 101 103 697 21 608 5 412 401 818
Summe in 1 000 Euro 3 505 286 7 763 139 10 541 382 43 870 267 65 680 074
Pauschale Lohnsteuer
(ohne § 37b EStG )
Anzahl der Arbeitgeber 60 813 58 193 17 299 4 866 141 171
Summe in 1 000 Euro 18 067 47 549 53 333 139 870 258 819
Pauschale Lohnsteuer nach
§ 37b EStG 
Anzahl der Arbeitgeber 7 980 9 380 4 797 2 060 24 217
Summe in 1 000 Euro 2 904 8 485 13 673 66 301 91 363
Lohnsteuer insgesamt Anzahl der Arbeitgeber 276 537 104 319 21 661 5 414 407 931
Summe in 1 000 Euro 3 526 257 7 819 172 10 608 387 44 076 438 66 030 255
An Arbeitnehmer ausgezahltes Kindergeld Anzahl der Arbeitgeber . . . 55 112
Summe in 1 000 Euro . . . 137 688 142 045
Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von
Handelsschiffen
Anzahl der Arbeitgeber . . . 6
Summe in 1 000 Euro . . . 73
BAV-Förderbetrag
(betriebliche AV)
Anzahl der Arbeitgeber 9 709 5 911 1 713 741 18 074
Summe in 1 000 Euro 2 011 3 268 8 688 42 948 56 915
Energiepreispauschale Anzahl der Arbeitgeber 261 471 99 815 20 841 5 187 387 314
Summe 239 007 460 523 492 219 1 485 067 2 676 815  
Lohnsteuer nach Abzügen1) Anzahl der Arbeitgeber 314 948 105 205 21 669 5 415 447 237
Summe in 1 000 Euro 3 285 225 7 354 998 10 103 448 42 410 736 63 154 408
Solidaritätszuschlag Anzahl der Arbeitgeber 79 260 67 560 19 356 5 257 171 433
Summe in 1 000 Euro 59 641 111 841 145 558 543 388 860 427
Kirchensteuer und Beiträge zu Kammern Anzahl der Arbeitgeber 199 336 98 173 21 466 5 407 324 382
Summe in 1 000 Euro 127 236 302 570 402 084 1 796 980 2 628 870
An die Finanzverwaltung abzuführender Betrag Anzahl der Arbeitgeber 314 961 105 205 21 669 5 415 447 250
Summe in 1 000 Euro 3 472 102 7 769 409 10 651 090 44 751 104 66 643 705
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer2) Anzahl der Arbeitgeber 393 265 106 502 21 700 5 418 526 885
Summe 1 404 960 2 226 744 2 198 662 7 673 442 13 503 808
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer mit
BAV-Förderbetrag
Anzahl der Arbeitgeber 9 696 5 907 1 711 741 18 055
Summe 16 992 23 632 40 010 184 740 265 374
*) Kleinstbetrieb bis einschließlich 10 Arbeitnehmer/-innen;
Kleinbetrieb ab 11 bis einschließlich 50 Arbeitnehmer/-innen;
Mittelbetrieb ab 51 bis einschließlich 250 Arbeitnehmer/-innen;
Großbetrieb ab 251 Arbeitnehmer/-innen;
(Einteilung anhand der maximalen Arbeitnehmer(innen)zahl mit den in den §§ 267 und 267a HGB festgelegten Grenzen)
1) In der Statistik des kassenmäßigen Steueraufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Volumen der Lohnsteuer. Es handelt sich dabei um die kassenmäßig erfassten Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände abzüglich der Summen für Familienkassenkindergeld und Altersvorsorgezulagen. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebietskörperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt wird. So wird beispielsweise die Lohnsteuer für Dezember 2021 erst im Januar 2022 angemeldet und abgeführt. Die Beträge werden in der Lohnsteuerstatistik 2021 erfasst, aber im kassenmäßigen Aufkommen erst 2022. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.
2) Sind Arbeitnehmer/-innen zeitgleich oder nacheinander bei mehreren Arbeitgebern angestellt, werden sie mehrfach gezählt.

Zuletzt aktualisiert: 07. September 2023