Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

E-Verwaltungsarbeit (EVA)

Frau sitzt auf Stuhl und schaut in die Kamera

E-Verwaltungsarbeit (EVA)

Digitalisierung der Arbeitsabläufe innerhalb der Landesverwaltung NRW.

Die E-Verwaltungsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung. Sie zielt darauf ab, Verwaltungsprozesse zu automatisieren und zu optimieren, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und die Effizienz zu steigern. Zudem unterstützt sie die Vision des papierlosen Büros.

EVA steht für die E-Verwaltungsarbeit in NRW. Dabei bilden drei zentrale Säulen die digitale Verwaltung ab: E-Akte, E-Laufmappe und das Ersetzende Scannen. Wir haben uns das Ziel gesetzt, Digitalisierung konsequent umzusetzen und Verwaltungsprozesse zu optimieren. Grundlage für das Erreichen dieser Ziele ist das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen“ (EGovG NRW).

Mit der E-Akte werden Informationen und Ablagestrukturen konsequent vereinfacht. Digitale Dokumente können leicht klassifiziert werden. Die Struktur des Ablagesystems ist übersichtlich und ermöglicht den Anwenderinnen und Anwendern den Zugriff auf Dateien und Dokumente. Das Zeitalter der überfüllten Aktenschränke und des andauernden Suchens nach Papierdokumenten ist vorbei, denn mit der Suchfunktion der E-Akte lassen sich Dateien und Dokumente schnell und zuverlässig wiederfinden.

Die E-Laufmappe ist ein weiterer zentraler Baustein für medienbruchfreie E-Government-Dienstleistungen. Sie unterstützt beim Ablauf von Verwaltungsvorgängen und erlaubt das Versenden und Zeichnen von Dokumenten – auch direkt aus der E-Akte heraus.

Das Ersetzende Scannen verfolgt das strategische Ziel der elektronischen Weiterverarbeitung und Aufbewahrung von Dokumenten aus der Papierwelt. Das E-Government-Gesetz NRW fordert, dass Behörden, wenn sie Akten elektronisch führen, Papierdokumente scannen und das Original entweder vernichten oder zurücksenden. Dabei ist die technische Richtlinie TR-03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu berücksichtigen, um die Rechtssicherheit beim Arbeiten zu gewährleisten.