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NRW-Handwerk: 1,2 Prozent mehr Umsatz im vierten Quartal 2021

Tischlerei
Freitag, 11. März 2022

NRW-Handwerk: 1,2 Prozent mehr Umsatz im vierten Quartal 2021

Den höchsten Umsatzzuwachs (+8,6 Prozent) gab es bei den Handwerksunternehmen für den gewerblichen Bedarf. Der höchste Rückgang (−5,4 Prozent) wurde im Kraftfahrzeuggewerbe ermittelt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im vierten Quartal 2021 lag der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 1,2 Prozent über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag die Beschäftigtenzahl im Handwerk in etwa auf dem Niveau des vierten Quartals 2020 (+0,0 Prozent).

Für fünf der sieben Gewerbegruppen des Handwerks ermittelten die Statistiker Umsatzsteigerungen: Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Handwerksunternehmen für den gewerblichen Bedarf (+8,6 Prozent) und die Handwerke für den privaten Bedarf (+7,1 Prozent).

Die Zahl der Beschäftigten verringerte sich im vierten Quartal 2021 in vier der sieben Gewerbegruppen. Den höchsten Rückgang mussten hier die Handwerke für den privaten Bedarf (−4,0 Prozent) hinnehmen. Den höchsten Zuwachs erzielte das Lebensmittelgewerbe (+2,8 Prozent).

Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk
in Nordrhein-Westfalen im vierten Quartal 2021*)
Gewerbegruppe Umsatz Beschäftigte
Messziffer1)
2009 = 100
Veränderung
gegenüber dem vierten Quartal 2020
in Prozent
Messziffer2)
30.09.2020 = 100
Veränderung
gegenüber dem vierten Quartal 2020
in Prozent
  Bauhauptgewerbe 126,2 −0,5 98,3 −0,1
  Ausbaugewerbe 124,3 +2,8 99,7 +0,6
  Handwerke für den
    gewerbl. Bedarf
121,8 +8,6 98,3 −0,8
  Kraftfahrzeuggewerbe 104,7 −5,4 97,7 −1,5
  Lebensmittelgewerbe 109,4 +3,9 101,9 +2,8
  Gesundheitsgewerbe 116,5 +1,2 99,5 +0,4
  Handwerke für den
    privaten Bedarf
113,5 +7,1 93,8 −4,0
Handwerk insgesamt 118,0 +1,2 98,9 +0,0
*) vorläufige Ergebnisse; 1) Vierteljahresdurchschnitt 2020; 2) am 30.09.2020

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse wurden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit verbundenen Änderungen in den Gewerbegruppen wurde die Messziffer ab Berichtsjahr 2021 auf die neue Basis 2020 umgestellt. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)

(83 / 22) Düsseldorf, den 11. März 2022