Alleinerziehende wendeten mehr Zeit für Haushalt und Familie auf als andere Haushalte – Statistisches Landesamt sucht 240 NRW-Haushalte von Alleinerziehenden für Befragung zur Zeitverwendung 2022
Düsseldorf (IT.NRW). Der tägliche Zeitaufwand für die Haushaltsführung und die Betreuung der Familie war in nordrhein-westfälischen Haushalten von Alleinerziehenden mit fünf Stunden und acht Minuten um mehr als zwei Stunden höher als im Durchschnitt aller NRW-Privathaushalte (drei Stunden und fünf Minuten). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der letzten Zeitverwendungserhebung 2012/13 mitteilt, blieb den Alleinerziehenden deshalb weniger Zeit für andere Aktivitäten: Für die Mediennutzung verwendeten sie täglich etwa eine halbe Stunde – für persönliche Dinge (Schlafen, Essen usw.) 22 Minuten weniger als der Durchschnitt aller Haushalte.
Ob und wie sich diese Zeitaufwände in den letzten zehn Jahren verändert haben, untersucht das Statistische Landesamt im Rahmen der im nächsten Jahr stattfindenden Zeitverwendungserhebung 2022. Für diese Befragung suchen die Statistiker insbesondere noch 240 NRW-Haushalte von Alleinerziehenden. Gesucht werden aber beispielsweise auch noch Haushalte von Arbeitslosen, Selbstständigen und Paaren mit minderjährigen Kindern.
Die Zeitverwendungserhebung 2022 wird aktuelle Antworten auf die Frage liefern, wie sich unterschiedlichen Aktivitäten auf 24 Stunden verteilen. Teilnehmende Haushalte dokumentieren – gerne auch per App oder Webanwendung – drei Tage ihren Tagesablauf und tragen so nicht nur zum Gelingen der Befragung bei, sondern sichern sich eine Geldprämie in Höhe von mindestens 35 Euro.
Das elektronische Anmeldeformular für die Befragung ist unter der Adresse https://url.nrw/ZVE2022 zu finden. Unter https://url.nrw/ZVE_2022 erhalten Interessierte weitere Informationen zum Ablauf sowie den Bestandteilen der Erhebung. Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. (IT.NRW)
(425 / 21) Düsseldorf, den 29. Oktober 2021
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