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5,8 Prozent weniger Umsatz im NRW-Handwerk im ersten Quartal 2021

Tischlerei
Donnerstag, 10. Juni 2021

5,8 Prozent weniger Umsatz im NRW-Handwerk im ersten Quartal 2021

Im ersten Quartal 2021 war der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 5,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Quartal 2021 war der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 5,8 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, verringerte sich die Beschäftigtenzahl im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2020 um 1,0 Prozent.

In sechs der sieben Gewerbegruppen waren die Umsätze niedriger als ein Jahr zuvor. Lediglich im Gesundheitsgewerbe konnte ein Anstieg (+2,5 Prozent) verbucht werden.

Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich im ersten Quartal 2021 in zwei der sieben Gewerbegruppen. Den höchsten Zuwachs erzielte das Bauhauptgewerbe (+1,1 Prozent), gefolgt vom Ausbaugewerbe (+0,2 Prozent). Die Handwerke für den privaten Bedarf mussten hier den höchsten Rückgang (−4,0 Prozent) hinnehmen.

Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen im ersten Quartal 2021*)
Gewerbegruppe Umsatz Beschäftigte
Messziffer**)
2020 = 100
Veränderung gegenüber
dem ersten Quartal 2020
in Prozent
Messziffer**)
2020 = 100
Veränderung gegenüber
dem ersten Quartal 2020
in Prozent
  Bauhauptgewerbe 66,4 −12,9 98,7 +1,1
  Ausbaugewerbe 86,9 −2,5 98,6 +0,2
  Handwerke für den gewerbl. Bedarf 94,4 −3,2 98,1 −2,1
  Kraftfahrzeuggewerbe 89,7 −5,5 97,3 −2,1
  Lebensmittelgewerbe 91,5 −10,2 100,0 −3,5
  Gesundheitsgewerbe 97,8 +2,5 98,6 −1,7
  Handwerke für den privaten Bedarf 72,2 −22,6 96,9 −4,0
Handwerk insgesamt 85,4 −5,8 98,5 −1,0
*) vorläufige Ergebnisse – **) Umsatz: Vierteljahresdurchschnitt; Beschäftigte am 30.09.2020

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen werden ab dem Berichtsjahr 2021 die Ergebnisse auf die neue Basis 2020 umgestellt. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)

(210 / 21) Düsseldorf, den 10. Juni 2021