Gebäude- und Wohnungszählung
Alle Gebäude- und Wohnungsbesitzer (Eigentümer/-innen sowie Verwalter/-innen von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen) erhielten von IT.NRW einen Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. Ziel war es, gebäude- und wohnungsstatistische Daten zu ermitteln, die nicht flächendeckend in Verwaltungsregistern zur Verfügung standen. Diese Daten bilden die Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in den Kommunen. Die Erhebung erfolgte postalisch, eine Online-Beantwortung war ebenfalls möglich.
Haushaltsbefragung
Rund 8 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen wurden im Rahmen einer Haushaltsstichprobe innerhalb von 12 Wochen durch Erhebungsbeauftragte der Kommunen befragt. Hierzu wurden Anschriften zufällig ausgewählt, an denen alle dort wohnenden Personen in die Erhebung einbezogen wurden.
Auch Personen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wie z. B. in Studentenwohnheimen, Seniorenheimen, Klöstern usw. leben, wurden von Erhebungsbeauftragten aufgesucht oder erhielten auf Wunsch den Fragebogen zur Selbstausfüllung in Papierform oder als Onlinefragebogen.
Zur Feststellung der Einwohnerzahl wurden des Weiteren bei Anstalten, wie z. B. Justizvollzugs-anstalten oder psychiatrischen Kliniken, die Einrichtungsleitungen von den Erhebungsbeauftragten zur Zahl der untergebrachten Personen befragt.
Wiederholungsbefragung
Zur Sicherung der Datenqualität fand ab Juli 2011 die Wiederholungsbefragung (Zensusgesetz 2011, §15; Informationen hierzu finden Sie hier) statt. Sie dient der Absicherung der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung im Hinblick auf die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl.
Versand von Erinnerungsschreiben zur Gebäude- und Wohnungszählung
IT.NRW hat im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung Erinnerungsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwalterinnen und Verwaltern von Wohnraum geschickt, deren Angaben bislang nicht bei IT.NRW eingegangen waren (Informationen hierzu finden Sie hier).
Versand von Erinnerungsschreiben und Mahnungen zur Haushaltebefragung
Die Erhebungsstellen verschickten Erinnerungsanschreiben und Mahnungen an Befragte der Haushaltsstichprobe, deren Angaben bislang nicht eingegangen waren.
Nachziehung der Haushaltsstichprobe
IT.NRW befragte Personen, die z. B. erst kurz vor dem Zensusstichtag 9. Mai in einen Neubau eingezogen sind und deshalb noch nicht im Rahmen der Haushaltebefragung, die von Mai bis Juli diesen Jahres stattgefunden hat, befragt werden konnten.
Befragung zur Klärung des Wohnsitzes
Um zu vermeiden, dass Personen mehrfach oder gar nicht erfasst werden, führt IT.NRW die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes durch, um so zu gewährleisten, dass jede Person ihrem tatsächlichen Hauptwohnsitz zugeordnet werden kann.
Säumige Gebäudeeigentümer und -verwalter erhalten Bescheide
Mit dem Heranziehungsbescheid werden die säumigen Eigentümer und Verwalter noch einmal auf die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme am Zensus 2011 und zur Auskunftserteilung aufgefordert. Die Heranziehungsbescheide sind mit einer Zwangsgeldandrohung für den Fall verbunden, dass die Auskunft auch weiterhin verweigert wird.
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten ist erforderlich, wenn Angaben aus den Melderegistern nicht mit den Informationen aus der Gebäude- und Wohnungszählung übereinstimmen Sie findet nur in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern und an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung statt. Haushalte, deren Angaben bereits im Rahmen der Haushaltebefragung erhoben wurden, werden nicht nochmals befragt.
Begehung bei Antwortausfällen im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung
Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgte in Form einer postalischen Befragung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in einer Reihe von Fällen keine Daten erhoben wurden, da Befragte nicht abschließend ermittelt werden konnten. Das kann u. a. daran liegen, dass auskunftspflichtige Personen z. B. im Ausland leben und ihrer Auskunftspflicht daher nicht nachkommen konnten.
Bei diesen sogenannten Antwortausfällen ist eine abschließende Klärung durch die Erhebungsbeauftragten der kommunalen Erhebungsstellen vorgesehen. Die Erhebungsbeauftragten führen hierbei erneut Begehungen bei den betroffenen Gebäudeanschriften durch und ermitteln – wenn möglich – auf diese Weise bei den Bewohner/-innen die wichtigsten Gebäude- und Wohnungsmerkmale.
Veröffentlichung von Ergebnissen
Die Ergebnisse werden Ihnen im Internet zugänglich gemacht. Weitere Informationen finden Sie hier.