Beim Zensus 2011 handelt es sich um einen registergestützten Zensus. Das bedeutet, dass u. a. vorhandene Verwaltungsdaten – z. B. Melderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit – genutzt werden, um Informationen zur Einwohnerzahl und zur Erwerbssituation zu bekommen.
Diese Register sind jedoch im Laufe der Zeit ungenauer geworden und deshalb nicht mehr ganz aktuell (z. B. durch fehlende An- und Abmeldungen bei Umzügen). Deshalb werden bundesweit zusätzlich ca. 10 Prozent aller Privathaushalte befragt. Die Haushaltebefragung dient zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. Mit ihr werden aber auch Erkenntnisse zum Bildungsstand sowie zur Lebens- und Erwerbssituation der Bevölkerung gewonnen, die sich nicht anhand der Register feststellen lassen.
Daneben erfolgt eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungszählung zur Erfassung des Gebäude- und Wohnungsbestands und der Wohnsituation.
Eine genaue Übersicht über die Merkmale, die im Rahmen des Zensus 2011 in Deutschland erhoben werden, finden Sie im Zensusgesetz 2011 (ZensG2011).