Die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen haben im Rahmen des Zensus 2011 Erhebungsstellen eingerichtet. Sie sind insbesondere für die Durchführung der Haushaltebefragung und für die Erhebung an Sonderanschriften zuständig. Die Erhebungsstellen werben Interviewerinnen und Interviewer an, führen deren Schulung durch, organisieren die Erhebung vor Ort und führen die genannten Befragungen durch.
Wenn Sie wissen möchten, welche Erhebungsstelle für Sie zuständig ist, wählen sie bitte Ihre Gemeinde/ Stadt aus.