Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) - Landwirtschaftszählung 2010

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Landwirtschaftszählung 2010

Die Landwirtschaftszählung 2010 ist Teil des in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführten Agrarzensus sowie der weltweiten Agrarzensen, die für das Jahr 2010 von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) vorgesehen wurden. Mit der Erhebung erfüllt Deutschland die in der Verordnung (EG) - Nr. 1166/2008 festgelegten Anforderungen der Europäischen Union an einen umfassenden Agrarzensus. Es werden alle landwirtschaftlichen Betriebe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union befragt, um vergleichbare Daten über die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen und Aussagen über die Wirkung zurückliegender agrarpolitischer Maßnahmen zu ermöglichen. Aufgrund des umfassenden Merkmalskatalogs des europäischen Agrarzensus wurden national nur sehr wenige Merkmale aufgenommen, die nicht in der ganzen Europäischen Union erfragt werden müssen.

Landwirtschaftszählungen liefern eine umfassende und aktuelle Situationsaufnahme in der Landwirtschaft, und zwar sowohl auf Kreis- und Gemeindeebene als auch für Länder und das Bundesgebiet insgesamt.

Die Landwirtschaftszählung 2010 wurde im ersten Halbjahr 2010 durchgeführt. Zur Landwirtschaftszählung werden die Betriebe sowohl direkt befragt (Primärerhebung) als auch, soweit möglich, Verwaltungsdaten (Sekundärstatistik) genutzt. Da Landwirtschaftszählungen sehr aufwendig sind, finden sie nur etwa alle 10 Jahre statt.

 

Erfassungsgrenzen und Definitionen:

Erfassungsgrenzen: Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden alle Betriebe in Deutschland mit einer bestimmten Mindestgröße erfasst:

  • Der Betrieb hat eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von mindestens fünf ha oder
  • Der Betrieb hat eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von weniger als fünf ha, erfüllt aber mindestens eines der nachfolgenden Kriterien: 10 Rinder oder 50 Schweine oder 10 Zuchtsauen oder 20 Schafe oder 20 Ziegen oder 1000 Stück Geflügel oder 0,5 ha Hopfen oder 0,5 ha Tabak oder1,0 ha Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 ha Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche oder 0,5 ha Gemüse oder Erdbeeren im Freiland oder 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland oder 0,1 ha Kulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen 0,1 ha Speisepilze.

Bitte beachten Sie bei Zeitreihenvergleichen, dass diese Grenze im Jahr 2007 noch bei 2 ha lag.

Großvieheinheit: Eine Großvieheinheit (GVE) dient als Umrechnungsschlüssel zum Vergleich verschiedener Nutztiere auf Basis ihres Lebendgewichtes. Eine Großvieheinheit entspricht dabei 500 Kilogramm (etwa so viel wiegt ein ausgewachsenes Rind). Sie ist in der Viehhaltung der wichtigste Indikator der Nutzungsintensität der zur Verfügung stehenden Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes und Grundlage vieler Richtlinien der Agrarpolitik.

Viehbesatz: Der Viehbesatz ist das Verhältnis der Anzahl von Nutztieren zu einer Fläche. Der Viehbesatz ist der wichtigste Maßstab der Intensität in der Viehhaltung und seiner Nachhaltigkeit. Zu hoher Viehbesatz in Bezug zum Bodenertrag kann z. B. zur Überweidung oder Eutrophierung (Überdüngung) führen; zu niedriger zur Wiederbewaldung (Unterweidung).

Weitere detaillierte Informationen zur Landwirtschaftszählung 2010 finden Sie im Internet unter www.landwirtschaftszaehlung.de.

 

Erhebungsvordrucke

 

Kontakt:

Telefon: 0211 9449-3880

E-Mail: agrar@it.nrw.de