Angaben für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wurden in der amtlichen Statistik bisher im Abstand von vier Jahren (zuletzt am 31.12.2002) bei Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen erhoben.
Es liegen Angaben über Einrichtungen selbst, die dafür genehmigten Plätze und die tätigen Personen vor.
Nicht erhoben wurden Daten zu den geförderten Kindern.
Diesem Datenmangel schafft das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) Abhilfe.
Die Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen in Tageseinrichtungen für Kinder umfasst nun auch Angaben zu den dort geförderten Kindern.
Neu ist die Statistik zu der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege. Hier werden Angaben zu den Kindern und den Tagespflegepersonen erhoben.
Teil III.1
Teil III.3
Teil III.4
Dieser Statistikteil entfiel mit dem Berichtsjahr 2009.
Teil III.5
Dieser Statistikteil wurde zum Berichtsjahr 2009 erstmalig erhoben.
Teil III.2:
Die Erhebung erstreckt sich auf alle Kindertageseinrichtungen für behinderte und/oder nichtbehinderte Kinder. Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über hauptberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.
Des Weiteren müssen die Kriterien zu einem regelmäßigen Betreuungsangebot erfüllt sein. Diese finden sich in den Erläuterungen zum Fragebogen.
für geförderte Kinder in Tageseinrichtungen
für geförderte Kinder in Kindertagespflege
für Tagespflegepersonen
für Großtagespflegestellen
Die erweiterten bzw. neu eingeführten Statistiken wurden erstmals zum Stichtag 15.03. im Jahr 2006 erhoben.
Bis einschließlich Berichtsjahr 2008 wurden sie jährlich zu diesem Stichtag durchgeführt.
Neuer Stichtag ab Berichtsjahr 2009:
Mit dem Berichtsjahr 2009 ändert sich der Stichtag auf den 01.03.
Angaben zu den in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geförderten Kindern werden wie bisher bei den Trägern der Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft erhoben.
Bei den Jugendämtern und Gemeinden, die Aufgaben nach § 69 Abs. 5 und 6 SGB VIII durchführen, werden Angaben zu Kindern in Kindertagespflege, Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen erhoben.
Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen insgesamt und regional finden Sie in den vorliegenden Statistischen Berichten Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Aktuelle Ergebnisse liegen zum Stichtag 15.03.2009 vor. Die Ergebnisse des Stichtags 01.03.2010 werden in Kürze auf der entsprechenden Seite im Internetangebot von IT.NRW erscheinen.
Regionalergebnisse für ganz Deutschland finden Sie in der gemeinsamen Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Kindertagesbetreuung regional ebenfalls im Internetangebot. Die aktuelle Ausgabe zum 01.03.2010 liegt vor und ist im Publikationsservice von IT.NRW erhältlich.