Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) - Kindertagesbetreuung

Seitennavigation

Hilfsnavigation und Suche

Bereichsnavigation

Hauptnavigation

 

Inhaltsanfang

Kindertagesbetreuung

Angaben für die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wurden in der amtlichen Statistik bisher im Abstand von vier Jahren (zuletzt am 31.12.2002) bei Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und altersgemischten Einrichtungen erhoben.
Es liegen Angaben über Einrichtungen selbst, die dafür genehmigten Plätze und die tätigen Personen vor.
Nicht erhoben wurden Daten zu den geförderten Kindern.
Diesem Datenmangel schafft das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) Abhilfe.
Die Statistik der Einrichtungen und tätigen Personen in Tageseinrichtungen für Kinder umfasst nun auch Angaben zu den dort geförderten Kindern.
Neu ist die Statistik zu der mit öffentlichen Mitteln geförderten Kindertagespflege. Hier werden Angaben zu den Kindern und den Tagespflegepersonen erhoben.

 

Überblick

Teil III.1

  • bis Berichtsjahr 2002: Statistiken der Einrichtungen und tätigen Personen – Tageseinrichtungen für Kinder
  • neu ab 2006: Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen

Teil III.3

  • neu: Statistik der Kinder und tätigen Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege

Teil III.4

  • Statistik über Plätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Dieser Statistikteil entfiel mit dem Berichtsjahr 2009.

Teil III.5

  • neu: Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder

Dieser Statistikteil wurde zum Berichtsjahr 2009 erstmalig erhoben.

Teil III.2:

  • Weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Abgrenzung des Erhebungsbereichs Tageseinrichtungen

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Kindertageseinrichtungen für behinderte und/oder nichtbehinderte Kinder. Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden, die über hauptberufliches Personal verfügen und für die eine Betriebserlaubnis nach §45 SGB VIII oder eine vergleichbare Genehmigung vorliegt.

Des Weiteren müssen die Kriterien zu einem regelmäßigen Betreuungsangebot erfüllt sein. Diese finden sich in den Erläuterungen zum Fragebogen.

Seitenanfang

 

Erfragt werden neu

für geförderte Kinder in Tageseinrichtungen

  • Geschlecht und Alter
  • Migrationshintergrund
    • ausländisches Herkunftsland der Eltern, eines Elternteils
    • vorrangig in der Familie gesprochene Sprache
  • erhöhter Förderbedarf des Kindes gemäß SGB VIII bzw. SGB II, der in einer Einrichtung zu einer entsprechenden Leistung führt

für geförderte Kinder in Kindertagespflege

  • Geschlecht und Alter
  • Migrationshintergrund (siehe Tageseinrichtungen)
  • erhöhter Förderbedarf des Kindes gemäß SGB VIII bzw. SGB XII, der in der Kindertagespflege zu einer entsprechenden Leistung führt
  • Verwandtschaftsverhältnis zu Pflegeperson
  • Umfang der öffentlichen Finanzierung
  • gleichzeitig bestehende andere Betreuungsarrangements

für Tagespflegepersonen

  • Geschlecht und Alter
  • berufliche Qualifikation: fachpädagogischer Berufsausbildungsabschluss, abgeschlossener Qualifizierungskurs in Kindertagespflege
  • Anzahl der betreuten Kinder
  • Ort der Betreuung

für Großtagespflegestellen

  • Daten über die Anzahl der Großtagespflegestellen (Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen (mindestens zwei) zur gemeinsamen Betreuung von Kindern über Tag) sowie die Anzahl der in den Großtagespflegestellen tätigen Personen und den dort betreuten Kindern

Seitenanfang

 

Zeitpunkt der Erhebung

Die erweiterten bzw. neu eingeführten Statistiken wurden erstmals zum Stichtag 15.03. im Jahr 2006 erhoben.

Bis einschließlich Berichtsjahr 2008 wurden sie jährlich zu diesem Stichtag durchgeführt.

Neuer Stichtag ab Berichtsjahr 2009:
Mit dem Berichtsjahr 2009 ändert sich der Stichtag auf den 01.03.

 

Auskunftspflicht

Angaben zu den in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geförderten Kindern werden wie bisher bei den Trägern der Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft erhoben.

Bei den Jugendämtern und Gemeinden, die Aufgaben nach § 69 Abs. 5 und 6 SGB VIII durchführen, werden Angaben zu Kindern in Kindertagespflege, Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen erhoben.

Seitenanfang

 

Erhebungsunterlagen

 

Ergebnisse

Ergebnisse für Nordrhein-Westfalen insgesamt und regional finden Sie in den vorliegenden Statistischen Berichten „Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen“. Aktuelle Ergebnisse liegen zum Stichtag 15.03.2009 vor. Die Ergebnisse des Stichtags 01.03.2010 werden in Kürze auf der entsprechenden Seite im Internetangebot von IT.NRW erscheinen.

Regionalergebnisse für ganz Deutschland finden Sie in der gemeinsamen Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder „Kindertagesbetreuung regional“ ebenfalls im Internetangebot. Die aktuelle Ausgabe zum 01.03.2010 liegt vor und ist im Publikationsservice von IT.NRW erhältlich.