Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) - Hilfe zur Erziehung

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Hilfe zur Erziehung

Statistiken über Hilfe zur Erziehung sind so zahlreich wie die Hilfearten selbst. So wurden die Hilfen bisher über verschieden aufgebaute Erhebungsbögen erfasst. Ab 2007 wird zur Vereinfachung der Statistik ein einheitlicher, neu konzipierter Erhebungsbogen für die Meldung sämtlicher dieser Hilfearten verwendet.

Ebenfalls Verwendung findet dieser Bogen bei der ab 2007 neu vorzunehmenden Meldung von Eingliederungshilfe für seelische behinderte junge Menschen.

Auch gelingt durch den Einsatz des neuen Bogens eine umfangreiche Auswertbarkeit der erhobenen Daten, da die Hilfearten in ihren angegebenen Merkmalen durch die Wahl gleichartiger Ausprägungen besser vergleichbar sind.

Auf dieser Seite werden die Neuerungen vorgestellt. Ein Vergleich zur Statistik bis einschließlich 2006 findet sich in der hinterlegten Übersicht.

Diese Seite ermöglicht einen schnellen Einstieg in die neu konzipierte Statistik. Sie ersetzt nicht die Nutzung der gemeinsam mit den Statistikbögen versendeten Erläuterungen zu den Erhebungsunterlagen. Hier finden sich ausführliche Informationen zu den einzelnen anzugebenden Merkmalen.

Für das Berichtsjahr 2009 liegen die Ergebnisse auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen vor.

Statistikerweiterung

SGB VIII
Zweites Kapitel /
Vierter Abschnitt
Hilfe zur Erziehung
Erhoben werden die Hilfearten nach folgenden Kategorien:
  § 28
  • Erziehungsberatung
    • vorrangig mit der Familie (Eltern und Kind)
    • vorrangig mit den Eltern
    • vorrangig mit dem jungen Menschen
  § 29
  • Soziale Gruppenarbeit
  § 30
  • Erziehungsbeistand
  • Betreuungshelfer
  § 31
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  § 32
  • Erziehung in einer Tagesgruppe
  § 33
  • Vollzeitpflege
    • allgemein
    • besondere Pflegeformen für entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen
  § 34
  • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  § 35
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
neu ab 2007
  § 27
  • Hilfe zur Erziehung ohne Verbindung zu Hilfen gemäß §§ 28-35 SGB VIII
    • vorrangig ambulant / teilstationär
    • vorrangig außerhalb der Familie
    • ergänzende bzw. sonstige Hilfen
neu ab 2007
  § 35a
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

Diese Hilfeart ist neu im Erhebungsbereich der Kinder- und Jugendhilfestatistik. Für deren Erhebung wird ebenfalls der vereinheitlichte Bogen verwendet.

Wird neben der Eingliederungshilfe zusätzlich auch eine Hilfe zur Erziehung gewährt, so sind beide Hilfen auf getrennten Bögen zur Statistik zu melden.

  § 41 Hilfe für junge Volljährige

Es handelt sich nicht um eine gesondert im Fragebogen aufgeführte Hilfeart. Vielmehr wird je nach Fall eine Hilfe nach § 27, 28, 29, 30, 33, 34, 35 oder 35 a gemeldet.

Die Abgrenzung einer Hilfe nach § 41 erfolgt dann seitens der Statistik über das Alter der gemeldeten Person.

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Auskunftspflicht

Jugendämter

Grundsätzlich sind ab Januar 2007 für die Meldung der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige nach den §§ 27, 29 bis 35, 35a und 41 SGB VIII nur die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter) zuständig.

Es erfolgt somit ab 2007 eine Übertragung der bisherigen Auskunftspflicht der freien Träger im Bereich der §§ 29 bis 31 auf die Jugendämter.

Ausnahme Institutionelle Beratung

Abweichend von dieser Konzentration der Auskunftspflicht bleiben für die Institutionellen Beratungen nach § 28 SGB VIII künftig neben den Jugendämtern auch die Beratungsstellen in freier Trägerschaft auskunftspflichtig.

Dabei ist für die von freien Trägern durchgeführten Beratungen zu beachten:

  • liegt für die durchgeführte Beratung zusätzlich ein Hilfeplan im Jugendamt vor, so ist die Beratung dennoch durch den freien Träger zu melden (keine Doppelmeldung durch das Jugendamt).
  • führt ein Träger jedoch Beratungen in öffentlicher Trägerschaft durch, so ist diese Hilfe wiederum durch das Jugendamt (den eigentlichen öffentlichen Träger) selbst zu melden.

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Hinweise auf einzelne Merkmale

Einheitlicher Fragenkatalog

Neben der Schaffung eines einheitlichen Fragenkatalogs für alle Hilfearten mit der Neukonzeption des Erhebungsbogens wurde gleichzeitig der Versuch unternommen, sich den realen Informationswünschen und -nöten anzupassen.

Nun liegen zum Beispiel für alle Hilfearten Angaben über die Gründe der Hilfegewährung vor.

Straffung des Erhebungsbogens

Zur Straffung des Erhebungsbogens wurde auf einzelne Merkmale verzichtet. Dazu zählen die Fragen nach einer vorangegangenen Hilfe und nach dem Schulbesuch/Ausbildungsverhältnis zu Beginn und am Ende der Hilfe.

Staatsangehörigkeit

Aussagen über einen erhöhten Förderbedarf zur Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen lassen sich aus einem Merkmal Staatsangehörigkeit seit der Reform des zugehörigen Rechts im Jahr 2000 nicht mehr ausreichend gewinnen. Stattdessen werden nun die Fragen nach der ausländischen Herkunft mindestens eines Elternteils bzw. danach, ob in der Familie vorrangig Deutsch gesprochen wird formuliert.

Intensität der Hilfeleistung

Ein Wunsch der Datennutzer bestand darin, nicht nur die Zahl der Hilfen an sich zu betrachten, sondern auch eine Aussage über den verschieden hohen Aufwand (Zahl der vereinbarten Leistungsstunden, etc.) zu erhalten. Dies ist erstmals mit der Aufnahme dieses Merkmals möglich.

Gründe für die Hilfegewährung

Mittels der Neukonzeption des Erhebungsbogens wurde auch eine Abfrage der Gründe für eine Hilfegewährung unter Beachtung der Perspektiven Familie, Beziehung Familie – junger Mensch, junger Mensch für sämtliche Hilfearten erreicht. Neben der Angabe eines Hauptgrunds ist es nun möglich auch ein bis zwei weitere Gründe zu nennen. Damit ist eine umfassendere Beschreibung der Ausgangsproblemlage möglich.

Meldung von Online-Beratungen

Online-Beratungen können ebenfalls zur Statistik gemeldet werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Einstufung als Hilfe nach § 28 SGB VIII,
  • Kontakt dauerte mehr als 30 Minuten,
  • sämtliche Angaben für den Fragebogen liegen vor.

Unvollständige ausgefüllte Fragebögen können nicht mit in die Statistik einfließen.

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Periodizität der Erhebung

Für jede beendete Hilfe ist eine Meldung zur Statistik abzugeben.

Des Weiteren sind für sämtliche Hilfearten die am Jahresende andauernde Hilfen bis zum 1. Februar des Folgejahres an IT.NRW zu melden.

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Meldung auf Papier und in elektronischer Form

Papier

Es sind sämtliche beendete Hilfen zu melden. Dabei entsprechen insbesondere die Angaben unter Punkt F (Lebenssituation des Empfängers) auf dem Bogen der Situation zu Beginn der Hilfe.

Es ist demnach ratsam einen Bogen bereits zu Beginn der Hilfe anzulegen und als zukünftigen „Endebogen“ aufzubewahren.

Dauert die Hilfe über das Jahresende hinaus an, so ist es die Arbeit erleichternd, die Angaben zur Meldung einer bestehenden Hilfe zum Jahresende auf einen neuen Bogen zu übertragen und diesen an IT.NRW zu senden.

Der „Endebogen“ wird dann weiterhin solange in der meldenden Stelle verwahrt, bis die Hilfe tatsächlich beendet wird. Dann ist dieser nach Ausfüllung der zusätzlichen Angaben zum Ende der Hilfe umgehend an IT.NRW zuzusenden (siehe auch Periodizität der Meldung).

elektronische Meldung

Der Einsatz von EDV-Programmen zur Meldung der Daten wird durch den einheitlichen Fragenkatalog für alle Hilfen erleichtert. Es ist nicht notwendig für jede Hilfeart ein eigenes Programm zu erstellen.

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Erhebung Berichtsjahr 2010

Für das Berichtsjahr 2010 wird der Erhebungsbogen um ein weiteres Erhebungsmerkmal nach §28 SGB VIII erweitert, wenn diese Hilfe gebietsübergreifend erbracht wird.

Der aktualisierte Fragebogen kommt erst mit dem Berichtsjahr 2010 zum Einsatz, die bis zum Jahresende 2009 anstehende Erhebung wird mit dem bisherigen Fragebogen durchgeführt.

Den erweiterten Fragebogen finden Sie hier.

Weitere Hinweise

Weitere Hintergrundinformationen zur Entwicklung des neu konzipierten Erhebungsbogens sowie zu den fachlichen Hintergründen der Wahl der Erhebungsmerkmale und zur Auswertbarkeit finden Sie in einem Artikel in Wirtschaft und Statistik 10/2006 (Kolvenbach, F.-J., Taubmann, D. 2006).

Gern präsentieren wir auch Ihre Anregungen zum Merkmalskatalog und Antworten zu gestellten Fragen, die über die in den Erläuterungen zum Erhebungsbogen vorzufindenden Angaben hinausgehen, auf dieser Seite.

Erstes Resultat dieser Anregungen sind die von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellten beiden Artikel „111 Antworten auf Fragen zur Bundesstatistik der Erziehungsberatung“ sowie „Rechtsgrundlagen der Leistungen von Erziehungsberatungsstellen“. Beide auf die Erziehungsberatung zugeschnittenen Artikel sind auf der Internetseite der bke (Für Fachkräfte/Statistik) zu finden.

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