Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist im Teil IV der amtlichen Statistiken im Kinder- und Jugendhilfebereich abgebildet.
Die Erfassung der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wird jährlich als Vollerhebung durchgeführt. Mit der Befragung soll ein umfassender Überblick über die Ausgaben (Auszahlungen) aus öffentlichen Mitteln nach Hilfe- und Einrichtungsarten für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie über die entsprechenden Einnahmen (Einzahlungen) ermöglicht werden. Die Ergebnisse werden für regionale und zeitliche Vergleiche des Ausgaben(Auszahlungs-)volumens und der Ausgaben(Auszahlungs-)struktur benötigt. Ferner dienen sie zugleich den örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe als Grundlage für Planungsentscheidungen und stellen außerdem eine wichtige Grundlage für die Fortentwicklung des Jugendhilferechts dar.
Veränderungen der Statistik ergeben sich aufgrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz der Länder, den Umstieg im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen von kameralistischer Haushaltsführung auf das doppische Rechnungswesen zu vollziehen. Am 10. November 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW beschlossen. Per Gesetz ist damit den Kommunen ab 1. Januar 2005 die Möglichkeit eingeräumt auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umzusteigen.
Eine Übergangsfrist besteht bis 2009. Ab diesem Jahr wird die Anwendung in allen Kommunen Pflicht.
Diese Umgestaltung zieht im Bereich der Kinder- und Jugendhilfestatistik eine Veränderung der Form der in den jeweiligen Gemeinden vorliegenden Datenbasis nach sich. Am Inhalt der Statistik ändert sich hingegen nichts.
Weiterhin bleibt die gesetzlich im festgehaltene Notwendigkeit und Pflicht der uneingeschränkten Statistikerfüllung bestehen.
Gemeinsam mit den statistischen Ämtern wurde ein Konten- und Produktrahmen entwickelt, der den grundlegend überprüften und auf das Notwendigste beschränkten Anforderungen der Statistik Rechnung trägt. Damit wird ein Hinweis zur Zuordnung von einzelnen Ausgaben/Kosten bzw. Einnahmen/Einzahlungen anhand von ebenfalls auf den Bögen vermerkten Gliederungsnummern/Gruppierungsnummern (kameralistisch) bzw. Produktnummern/Kontennummern (doppisch) gegeben. Diese sind als Hilfestellung zu betrachten. Die gewählte Nummerierung kann sehr wohl vor Ort in Ihrer Gemeinde abweichen. Es bleibt die Pflicht bei der Auskunftserfüllung bestehen, die Spalten und Zeilen thematisch korrekt (unabhängig von der gewählten Nummerierung) zu befüllen.
Mit der in den folgenden Hilfedateien vorgestellten Feinuntergliederung ist die statistische Berichtspflicht für alle Gemeinden und Gemeindeverbände erfüllbar, vorausgesetzt, die entsprechenden Untergliederungen werden vor Ort in der neuen doppischen Haushaltssystematik eingerichtet.
Konten- und ProduktsystematikDer Produktrahmen löst den bisherigen Gliederungsplan der kommunalen Haushaltssystematik mit der Aufteilung nach Aufgabenarten ab. Definiert werden die Mindestinhalte der Produktgruppen unter Berücksichtigung des finanzstatistischen Bedarfs.
| alte Systematik: kameralistische Haushaltsführung |
neue Systematik: doppisches Rechnungswesen |
| Gliederungsplan der kommunalen Haushaltssystematik |
Produktrahmen der kommunalen Haushaltssystematik |
| Einzelplan 4 Soziales | Nr. 06 Soziales |
| Unterabschnitt 45 Jugendhilfe nach dem KJHG Unterabschnitt 46 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe |
Produktbereich 3 Soziales und Jugend |
| Unterbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe |
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| weitere Untergliederung nach Produktgruppen/Produkten bis auf Fünfstellerebene zur Erleichterung der Erfüllung der Auskunftspflicht zur Kinder- und Jugendhilfestatistik |
Zu Ihrer Information finden Sie dazu einen Auszug aus der Zuordnungsvorschrift zum Produktrahmen mit der neuen Systematik zur Kinder- und Jugendhilfe.
Die darin enthaltene Untergliederung bis auf Fünfstellerebene empfiehlt sich zur Erleichterung der Auskunftserteilung im Rahmen der Statistik.
Möglicherweise ist eine Gegenüberstellung der alten (Gruppierung) und neuen (Kontenrahmen) Systematiken in Nordrhein-Westfalen für die Kinder- und Jugendhilfe zur Meldung nützlich. Eine ebensolche Kontenzuordnung für beide Fragebögen finden Sie hier.
Bis zur Umstellung der Haushaltsführung in allen Kommunen erfolgt die Datenerhebung zweigleisig nach alter und neuer Systematik. Beide wurden in die jeweiligen Erhebungsbögen integriert.
Neu hinzu kommt die Abfrage, nach welcher Haushaltssystematik die Meldung zur Statistik erfolgt.
Zur Information finden Sie an dieser Stelle Ansichtsexemplare der Erhebungsbögen im Bereich der Ausgaben und Einnahmen bis einschließlich des Berichtsjahres 2008:
Bogen IV.1 für Einzel- und Gruppenhilfen und andere Aufgaben nach dem SGB VIII
Bogen IV.2 für Einrichtungen.
Ergänzt werden diese durch das zugehörige Informationsblatt.
Die Erfassung der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe erfolgt jährlich für die Gesamtjahresausgaben und -einnahmen. Maßgeblich ist dabei nicht der endgültige Abschluss der Rechnungslegung sondern der Ist-Stand zum 31.12. aus dem Jahresabschluss. Damit ist die bundesweit einheitliche, zeitnahe Meldung nach Abschluss des Berichtsjahres möglich und notwendig.
Zur Auskunft verpflichtet sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Jugendhilfe, die obersten Landesjugendbehörden, die fachlich zuständige oberste Bundesbehörde sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit sie Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne von § 69 Abs. 5 SGB VIII wahrnehmen.
Einnahmen für Tageseinrichtungen für Kinder (Teil IV Bogen 2)
Als Besonderheit für Nordrhein-Westfalen gilt nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) § 17 Abs. 6, dass für diesen Bereich die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben und eingezogen werden. Um diesem Aspekt Rechnung zu tragen wird mit dem Berichtsjahr 2006 eine Änderung für diesen Bereich im Bogen 2 des Teils IV der Kinder- und Jugendhilfestatistik vorgenommen.
Nunmehr ist es möglich sämtliche eingezogenen Einnahmen für Tageseinrichtungen (Elternbeiträge) in eigener (öffentlicher) und freier Trägerschaft in Summe darzustellen.
Besteht zusätzlich bei der angefragten Stelle noch die Möglichkeit auch die Einnahmen für die eigenen Einrichtungen in diesem Bereich differenziert auszuweisen, so ist dies zusätzlich im Bogen vermerkbar
Den entsprechenden angepassten Fragebogen finden Sie hier.
Die Statistik der Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist für das Berichtsjahr 2009 neu konzipiert worden.
Ziel der Neukonzeption war, den Fragebogen auf die Merkmale bzw. Ergebnisse zu reduzieren, die von den Nutzern der Statistik tatsächlich benötigt bzw. erfragt wird.
Der Fragebogen konnte so deutlich im Umfang reduziert werden.
Hierbei wurden insbesondere mehrere Hilfearten bzw. Ausgabearten zusammengefasst.
Den neu konzipierten Fragebogen finden Sie hier (PDF-Datei, 493 KB).
Näheres entnehmen Sie bitte dem Infoblatt (PDF-Datei, 30 KB)