Über adoptierte Kinder und Jugendliche sowie über den Bereich der Adoptionsvermittlung wird jährlich eine Totalerhebung durchgeführt.
Für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen werden Angaben wie das Alter, das Geschlecht, zur Situation der abgebenden Familie und die der aufnehmenden Familie erhoben. Die Träger der Adoptionsvermittlungsstellen berichten des Weiteren über Eckzahlen zur Adoptionsvermittlung wie vorgemerkte Adoptionsbewerber und demgegenüber zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche.
Die entsprechenden Erhebungsunterlagen samt Informationsblatt als Muster finden Sie hier:
Ein Überblick über die Anzahl der Leistungen der Träger der Jugendhilfe in den Bereichen Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Sorgerecht wird in diesem Teil der Kinder- und Jugendhilfestatistik jährlich als Totalerhebung ermittelt. Auskunftspflichtig sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Aussagen über die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch über die Entwicklung der erfassten Bereiche unter regionalen Aspekten sowie Zeitreihendarstellungen lassen sich aus den Angaben ableiten.
Die entsprechende Erhebungsunterlage samt Informationsblatt als Muster finden Sie hier:
Bis zum Berichtsjahr 2005 wurden in diesem Statistikteil auch Vaterschaftsfeststellungen erhoben. Dies wurde im Rahmen der Änderungen am Sozialgesetzbuch VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK eingestellt. Seit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 waren die Angaben zu den Vaterschaftsfeststellungen nur noch bedingt aussagekräftig, da neben den Jugendämtern nun auch andere Stellen wie Notariate und Gerichte die Möglichkeit zur Beurkundung von Vaterschaften erlangten. Über beurkundete Vaterschaftsfeststellungen liegen den Jugendämtern seitdem keine vollständigen Angaben mehr vor.
Erhoben werden Angaben zu Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Form von Inobhutnahmen und Herausnahmen nach § 42 SGB VIII.
Es werden sämtliche beendete Hilfen eines Jahres grundsätzlich von den örtlich zuständigen Jugendämtern gemeldet. Bei Fällen, in denen diese Art der Maßnahmen an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe übertragen wurde, ist der die Maßnahme ausführende Träger auskunftspflichtig.
Die entsprechende Erhebungsunterlage samt Informationsblatt als Muster finden Sie hier:
Ergebnisse:
für die Bereiche der Statistikteile I.5 Adoptionen, I.6 Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgerecht sowie I.7 Vorläufige Schutzmaßnahmen liegen die Ergebnisse bis einschließlich des Berichtsjahres 2009 vor.