Düsseldorf (IT.NRW). 2011 wurden in Nordrhein‑Westfalen 3 607 landwirtschaftliche Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6 209 Hektar verkauft. Das entspricht einer Fläche von ca. 8 700 Fußballfeldern. Die Kaufsumme lag insgesamt bei 189 Millionen Euro. Wie Information und Technik Nordrhein‑Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gab es seit der Einführung dieser Statistik im Jahr 1974 noch nie so viele Verkäufe wie 2011. Der durchschnittliche Kaufwert lag bei 30 488 Euro je Hektar bzw. 3,05 Euro je Quadratmeter Landwirtschaftsfläche. Gegenüber dem Jahr 2010 erhöhte sich die Zahl der Verkaufsfälle um 10,3 Prozent, die insgesamt veräußerte Fläche stieg um 6,8 Prozent. Der Gesamtverkaufswert war um 16,0 Prozent und der durchschnittliche Kaufwert je Hektar um 2 437 Euro oder 8,7 Prozent höher als im Vorjahr.
| Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke1) in NRW im Jahr 2011 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Regierungsbezirk (Reg.-Bez.) |
veräußerte | Kaufwert | ||
| Grundstücke | Fläche in Hektar |
in 1 000 Euro |
in Euro je Hektar |
|
| 1) ohne Gebäude und ohne Inventar | ||||
| Reg.-Bez. Düsseldorf | 665 | 1 236 | 47 741 | 38 640 |
| Reg.-Bez. Köln | 1216 | 1 925 | 55 425 | 28 800 |
| Reg.-Bez. Münster | 422 | 991 | 39 631 | 39 981 |
| Reg.-Bez. Detmold | 546 | 1 033 | 24 783 | 23 989 |
| Reg.-Bez. Arnsberg | 758 | 1 025 | 21 718 | 21 196 |
| Nordrhein‑Westfalen | 3 607 | 6 209 | 189 298 | 30 488 |
Im Jahr 2011 wechselten in den Regierungsbezirken Düsseldorf (+59,9 Prozent), Arnsberg (+14,0 Prozent), Köln (+13,3 Prozent) und Münster (+3,7 Prozent) mehr landwirtschaftliche Grundstücke den Eigentümer als im Jahr zuvor. Im Regierungsbezirk Detmold (- 23,0 Prozent) war die Zahl der Veräußerungen rückläufig. Die höchsten durchschnittlichen Kaufwerte wurden im Regierungsbezirk Münster (40 000 Euro), die niedrigsten im Regierungsbezirk Arnsberg (21 200 Euro) erzielt.
In der Statistik werden alle Verkäufe von landwirtschaftlich genutzten Flächen ab 0,1 Hektar erfasst, von denen angenommen werden kann, dass sie in absehbarer Zeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. (IT.NRW)
(147 / 12) Düsseldorf, den 29. Juni 2012
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