Zur Förderung der handelsrechtlichen Publizität der Register ermöglicht das Registerportal (www.handelsregister.de) von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) seit dem 01.01.2007 den Zugriff auf die Registersysteme (§ 9 Abs. 1 HGB) der Länder und dient der Bekanntmachung der Eintragungen der Registergerichte (§ 10 HGB).
Vor der Inbetriebnahme mussten sich Kunden zur Einsicht in Registerdaten bei 16 Landesportalen mit jeweils eigener Kostenabrechnung anmelden. Mit dem Registerportal steht den Kunden erstmals eine zentrale Anlaufstelle für aktuelle und authentische Registerinformationen zur Verfügung.
Es bietet folgende Kernfunktionen an:
Das Gesamtsystem setzt sich zusammen aus
Die Kommunikation zwischen den Systemen erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Einzelne Transaktionen werden zertifikatsbasiert verschlüsselt und mittels Webservice-Technologien übertragen.
Die hohe Anfragelast wird auf einem Lastverbund von Servletcontainern und Datenbanken verteilt.
Mehrere Brandabschnitte und redundante Auslegung der Hardware gewährleisten die Systemverfügbarkeit.